Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einleitung


Die Stadt Neuötting bietet auf ihren Internetseiten und in ihrem telefonischen Kartenservice Eintrittskarten für Konzerte an.

A. Geltung


Für alle Bestellungen, die die Lieferung von Tickets betreffen, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Neuötting. Für die Richtigkeit der Daten auf den Internetseiten der Stadt Neuötting wird keine Gewähr übernommen.

B. Vertragsabschluss


Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er zum Abschluss des Bestellvorgangs auf »Bestellen« geklickt hat. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Stadt Neuötting kommt erst mit dem Erhalt der gesonderten Annahmebestätigung der Stadt Neuötting zustande.
Durch den Erwerb von Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem Veranstalter zustande.

C. Preiszusammensetzung und Zahlung


Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des Ticketpreises und eventuell anfallender Versandkosten an die Stadt Neuötting. Dieser ergibt sich aus der Bestellung des Kunden.

D. Widerrufs- und Rückgaberechte


Beim Kauf von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Das bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Erhalt der gesonderten Annahmebestätigung der Stadt Neuötting bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Das Kündigungsrecht gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen.

E. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen


  1. Die Stadt Neuötting haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der Stadt Neuötting auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht von der Stadt Neuötting zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Eintrittskarte bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
  3. Soweit die Haftung der Stadt Neuötting nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

F. Datenschutz und Datenverarbeitung


Die Stadt Neuötting bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
Die Daten, z. B. Namen, Adresse, E-Mail, Rufnummer usw. werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Stadt Neuötting ist berechtigt, diese Daten der Durchführung der Bestellung an beauftragte Dritte zu übermitteln, sowie dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist.

G. Schlussbestimmungen


Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Stadt Neuötting ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Wirksamkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuötting (Diese Regelung ist nur wirksam, wenn es sich bei dem Besteller nicht um eine natürliche Person handelt.)