
Allgemeine GeschäftsbedingungenEinleitung Die Stadt Neuötting bietet auf ihren Internetseiten und in ihrem telefonischen Kartenservice
Eintrittskarten für Konzerte an.
A. Geltung Für alle Bestellungen, die die Lieferung von Tickets betreffen, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Neuötting. Für die Richtigkeit der Daten auf den Internetseiten der Stadt Neuötting wird keine Gewähr übernommen. B. Vertragsabschluss Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er zum Abschluss des
Bestellvorgangs auf »Bestellen« geklickt hat. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Stadt
Neuötting kommt erst mit dem Erhalt der gesonderten Annahmebestätigung der Stadt Neuötting
zustande. C. Preiszusammensetzung und Zahlung Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des Ticketpreises und eventuell anfallender Versandkosten an die Stadt Neuötting. Dieser ergibt sich aus der Bestellung des Kunden. D. Widerrufs- und Rückgaberechte Beim Kauf von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Das bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Erhalt der gesonderten Annahmebestätigung der Stadt Neuötting bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Das Kündigungsrecht gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen. E. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen 1. Die Stadt Neuötting haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem
Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung
der Stadt Neuötting auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. F. Datenschutz und Datenverarbeitung Die Stadt Neuötting bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren
Datenschutzbestimmungen.
G. Schlussbestimmungen Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Stadt Neuötting
ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
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