Corona-FAQs


Keine Zugangsbeschränkungen mehr
Mit Wirkung ab 3. April werden die staatlichen Corona-Regeln weiter gelockert. Ab diesem Zeitpunkt entfallen auch alle Zugangsbeschränkungen. Die bisherige 2G-Regelung für die Besucher wird beendet.


Maskenpflicht besteht weiter
Unabhängig davon wird aber für die städtischen Einrichtungen einschließlich des Neuöttinger Stadtsaals weiterhin eine Maskenpflicht angeordnet. Dieser Regelung erfolgt über das Hausrecht.

Das bedeutet: Auch nach dem 2. April gilt für die Besucherinnen und Besucher des Stadtsaals bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Gesichtsmaske.  Da während der Gitarrentage eine Bistrotisch-Bestuhlung mit gastronomischer Versorgung angeboten wird, kann am Platz die Maske daher abgenommen werden. Sofern die Besucher den Platz verlassen, herrscht jedoch Maskenpflicht (z.B. in der Pause).

Die Pflicht gilt nicht für Kinder bis zum sechsten Geburtstag oder bei ärztlicher Befreiung von der Maskenpflicht.